Rechtsprechung
   LG Gießen, 02.04.2014 - 1 S 199/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,15159
LG Gießen, 02.04.2014 - 1 S 199/13 (https://dejure.org/2014,15159)
LG Gießen, Entscheidung vom 02.04.2014 - 1 S 199/13 (https://dejure.org/2014,15159)
LG Gießen, Entscheidung vom 02. April 2014 - 1 S 199/13 (https://dejure.org/2014,15159)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mieter darf Möbel an Außenwände stellen und muss nur zweimal täglich lüften; § 536 Abs. 1 BGB

  • mietrechtsiegen.de

    Pflicht des Vermieters zu vorbeugenden Maßnahmen gegen Feuchtigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermieter muss notwendige Bedingungen zur Vermeidung von Feuchtigkeit schaffen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schimmel und die Isolierverglasung - Vermieter muss ran!

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Einbau neuer Fenster und Feuchtigkeitsschäden

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Vermieter ist hinweispflichtig bei Schimmelgefahr wegen Erneuerung der Fenster

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Moderne Fenster: Vermieter muss Maßnahmen gegen Schimmel ergreifen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Moderne Fenster: Vermieter muss Maßnahmen gegen Schimmel ergreifen

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Feuchtigkeit und Schimmel in der Mietwohnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lüftungsverhalten zur Vermeidung von Schimmelpilz in Mieträumen

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Vermieter ist hinweispflichtig bei Schimmelgefahr wegen Erneuerung der Fenster

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schimmel in der Wohnung - wer haftet?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schimmelpilz nach Einbau dichtschließender Fenster: zum Minderungsrecht des Mieters

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mietminderung wegen Schimmelbefall: Vermieter muss bei Einbau dichtschließender Isolierglasfenster auf erhöhten Heiz- und Lüftungsbedarf hinweisen - Bei fehlendem Hinweis ist Vermieter für Schimmelbefall verantwortlich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bei Schimmelgefahr wegen neuen Fenstern: Verhaltenshinweise des Vermieters erforderlich! (IMR 2014, 369)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.11.2004 - XII ZR 71/01

    Außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen einer vom Mieter

    Auszug aus LG Gießen, 02.04.2014 - 1 S 199/13
    Ist - wie hier - streitig, ob Feuchtigkeitsschäden ihre Ursache im Verantwortungsbereich des Vermieters oder des Mieters haben, muss der Vermieter zunächst sämtliche Ursachen ausräumen, die aus seinem Gefahrenbereich herrühren können (BGH, Urteil vom 10.11.2004, NZM 2005, 17).
  • LG Bonn, 13.09.2012 - 6 S 69/12

    Beweislast und Beweiswürdigung bei Streit über die Ursache von Schimmelpilzbefall

    Auszug aus LG Gießen, 02.04.2014 - 1 S 199/13
    Sofern der Vermieter bei Vertragsschluss keinen (vom Mieter jedenfalls stillschweigend akzeptierten) Hinweis auf ein notwendiges, gesteigertes Heiz- und Lüftungsverhalten erteilt, ist in der Regel von einem vertraglich geschuldeten Lüftungsverhalten in Gestalt von zweimaligem (morgens/abends) Stoß- oder Querlüften für jeweils ca. 10 Minuten auszugehen (LG Bonn, Urteil vom 13.09.2012, Az.: 6 S 69/12, ZMR 2013, 534).
  • LG Gießen, 12.04.2000 - 1 S 63/00

    Verantwortlichkeit bei Schimmelpilzbefall

    Auszug aus LG Gießen, 02.04.2014 - 1 S 199/13
    Tritt wie im vorliegenden Fall im Laufe der Mietzeit Schimmel in den Mieträumen auf, so liegt im Grundsatz ein Mangel der Mietsache vor, denn die durch den Schimmel bedingte Tauglichkeitsminderung ist ohne Rücksicht auf die zugrunde liegende Ursache jedenfalls nicht vertraglich vorausgesetzt (Kammer, Urt. v. 12.04.2000, 1 S 63/00).
  • LG Lübeck, 15.02.2018 - 14 S 14/17

    Schimmelbekämpfung: Was ist dem Mieter zumutbar?

    Dazu muss zweimal tägliches Stoßlüften von ca. zehn Minuten bei einer Innentemperafur von - bis auf das Schlafzimmer - durchschnittlich 20" C ausreichen (LG Gießen, Urteil vom 2. April 2014, 1 S 199/13, WuM 2014, 331; LG Bonn, Urteil vom 13. September 2012, 6 S 69/12, ZMR 2013, 534, 536; AG Frankfurt am Main, WuM 2007, 569; AG Hamburg-St Georg WuM 2009, 582, 583; AG Bremen WuM 2015, 546; AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg WuM 2016, 170; Lützenkirchen, MietR, § 536 Rn. 124).
  • AG Halle/Saale, 08.11.2016 - 95 C 1634/15

    Mietminderung wegen Schimmelpilzbefall: Lüftungsverhalten des Wohnraummieters;

    Wenn der Vermieter - sofern beim konkreten Mietobjekt eine erhöhte Lüftungsfrequenz nötig ist - keine für den Luftaustausch erforderlichen Lüftungsanlage eingebaut und auch keine sonstigen Vorkehrungen gegen Feuchtigkeit schafft, kann dem Mieter die Entstehung von Feuchtigkeitsschäden grundsätzlich nicht angelastet werden (Anschluss LG Gießen, Urteil vom 2. April 2014, 1 S 199/13, Rn. 13, WuM 2014, 329).

    Es ist grundsätzlich Sache des Vermieters, bei der Gestaltung der Wohnung die notwendigen Vorkehrungen gegen Feuchtigkeit zu treffen, wenn diese aufgrund ihrer Bauweise besonders luftdicht ist (LG Gießen, Urteil vom 02. April 2014 - 1 S 199/13 -, Rn. 13, juris; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 10. Aufl., § 536 Rn. 207).

    Wenn der Vermieter gleichwohl keine Lüftungsanlage einbaut und auch keine sonstigen Vorkehrungen gegen Feuchtigkeit schafft, kann dem Mieter die Entstehung von Feuchtigkeitsschäden grundsätzlich nicht angelastet werden (LG Gießen, Urteil vom 02. April 2014 - 1 S 199/13 -, Rn. 13, juris).

    Ohne weitere Absprachen ist in der Regel von einem vertraglich geschuldeten Lüftungsverhalten in Gestalt von zweimaligem (morgens/abends) Stoß- oder Querlüften für jeweils ca. 10 Minuten auszugehen (LG Gießen, Urteil vom 02. April 2014 - 1 S 199/13 -, Rn. 13, juris).

    Das gilt aber nur dann, wenn der Mieter diese Verpflichtung (gegebenenfalls konkludent) auch übernommen hat (§§ 133, 157 BGB; vergleiche LG Gießen, Urteil vom 02. April 2014 - 1 S 199/13 -, Rn. 13, juris und LG Bonn, Urteil vom 13. September 2012 - 6 S 69/12 -, Rn. 12, juris: "bei Vertragsschluss [...] jedenfalls stillschweigend akzeptiert").

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